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Buchungs-, Storno- und Aufenthaltsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle direkt bei der Günther & Brandenburg GbR gebuchten Ferien- und Monteurwohnungen, soweit im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

1. Buchung und Vertragsschluss

Eine Buchung wird mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich. Die in der Buchungsbestätigung genannten Preise, Zahlungsfristen, An- und Abreisedaten sowie die vereinbarte Personenzahl sind Bestandteil des Vertrags.

Bucht ein Unternehmen oder eine andere Person die Unterkunft für Mitarbeitende, Angehörige oder sonstige Dritte, bleibt der Buchende unser Vertragspartner und Zahlungspflichtiger, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Buchende ist dafür verantwortlich, die tatsächlichen Nutzer der Unterkunft über diese Bedingungen zu informieren.

2. Stornierung durch den Gast

Eine Stornierung ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei möglich.

Bei einer späteren Stornierung, bei Nichtanreise, verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder Verkürzung des gebuchten Aufenthalts berechnen wir 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.

Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des stornierten Zeitraums werden angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornierung muss in Textform erfolgen.

3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Bereitstellung einer Unterkunft für einen konkret vereinbarten Zeitraum besteht kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die vorstehenden Stornobedingungen.

4. Nutzung und Belegung der Unterkunft

Die Unterkunft darf nur von der vereinbarten und in der Buchung angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Eine zusätzliche Belegung, die Weitergabe der Unterkunft an andere Personen oder eine Untervermietung ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

Partys, Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit nicht angemeldeten Personen sind nicht gestattet. Auf andere Hausbewohner und die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. Unnötiger Lärm, insbesondere während der üblichen Ruhezeiten, ist zu vermeiden.

Die Unterkunft und ihre Einrichtung sind pfleglich und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen.

5. Nichtraucherunterkünfte

Alle unsere Wohnungen sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen und Verdampfen von Tabak, Cannabis, E-Zigaretten, Shishas oder vergleichbaren Produkten ist innerhalb der gesamten Unterkunft ausdrücklich untersagt.

Das Rauchverbot gilt auch bei geöffnetem Fenster oder unter einer eingeschalteten Dunstabzugshaube. Im Freien darf nur so geraucht werden, dass kein Rauch durch Fenster oder Türen in das Gebäude gelangt. Zigarettenreste und Asche dürfen nicht in der Wohnung oder auf dem Grundstück zurückgelassen werden.

Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot und einem dadurch verursachten besonderen Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs- oder Renovierungsbedarf berechnen wir einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500 Euro.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Übersteigt der tatsächlich entstandene Schaden 500 Euro, bleibt uns der Nachweis und die Geltendmachung des höheren Schadens vorbehalten.

Zum ersatzfähigen Schaden können insbesondere Kosten für eine Sonderreinigung, Geruchsneutralisierung, Ozonbehandlung, Reinigung oder Austausch von Textilien und Möbeln, Malerarbeiten sowie ein Mietausfall aufgrund einer vorübergehenden Nichtvermietbarkeit der Unterkunft gehören.

6. Bettwäsche, Handtücher und Reinigungsleistungen

Bei der Anreise sind die vereinbarten Betten frisch bezogen. Bei längeren Aufenthalten erfolgt ein Wechsel der Bettwäsche und Handtücher nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer sowie des vereinbarten Leistungsumfangs.

Es besteht kein Anspruch auf einen täglichen oder kurzfristig abrufbaren Hotelservice. Zusätzliche oder vorzeitige Wäschewechsel, die ausschließlich auf Wunsch des Gastes erfolgen, können gesondert berechnet werden.

Besondere Wünsche zu Bettwäsche, Handtüchern oder Reinigungsterminen müssen uns möglichst mindestens sieben Tage vorher mitgeteilt werden. Wir bemühen uns, diese organisatorisch zu ermöglichen, können eine kurzfristige Umsetzung jedoch nicht garantieren.

Vereinbarte Reinigungs- und Wäschewechseltermine müssen ermöglicht werden. Die persönlichen Gegenstände der Gäste sind so aufzubewahren, dass die vereinbarten Arbeiten durchgeführt werden können.

7. Sauberkeit und Rückgabe

Die Unterkunft ist bei der Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Unabhängig von einer vereinbarten Endreinigung sind insbesondere:

  • Geschirr, Kochutensilien und Küchengeräte gereinigt zurückzulassen,
  • Lebensmittel und persönliche Gegenstände mitzunehmen,
  • Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und
  • grobe Verschmutzungen zu beseitigen.

Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über eine normale Endreinigung hinausgehen, können nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand gesondert berechnet werden. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass die berechneten Kosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.

8. Schäden und Schlüsselverlust

Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Wasser-, Heizungs- oder Elektroschäden sowie bei Beschädigungen, die weitere Gebäudeteile oder andere Wohnungen betreffen könnten.

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder die von ihm aufgenommenen beziehungsweise angemeldeten Personen schuldhaft verursachen.

Bei Verlust eines Schlüssels oder eines anderen Zugangsmittels werden die tatsächlich erforderlichen Kosten für Ersatzschlüssel, Schließzylinder oder – soweit aus Sicherheitsgründen notwendig – den Austausch weiterer Bestandteile der Schließanlage berechnet.

9. Schwerwiegende Vertragsverstöße

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere bei Rauchen in der Unterkunft, erheblicher Ruhestörung, vorsätzlicher Beschädigung oder nicht genehmigter Überbelegung, können wir den Beherbergungsvertrag nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung außerordentlich beenden.

Eine vorherige Aufforderung ist nicht erforderlich, wenn uns oder anderen Hausbewohnern eine Fortsetzung des Aufenthalts nicht zugemutet werden kann oder eine unmittelbare Gefahr für Personen oder das Gebäude besteht.

Die Zahlungspflicht für den nicht mehr genutzten Buchungszeitraum richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vorstehenden Stornobedingungen. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.

10. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot, Mietvertrag oder einer Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Stand: August 2026

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